Archive for the 'datenschutz' Category

Okt
05

gelesen auf golem

Die Abgeordneten des Europaparlamentes haben sich für eine Stärkung des Datenschutzes in Europa ausgesprochen. Sie wollen die Verarbeitung intimer personenbezogener Daten verbieten und die Weitergabe von Personendaten an Drittländer einschränken. Gleichzeitig stimmten die Abgeordneten der Ausweitung des Terrorismusbegriffes zu. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)

http://www.golem.de/0809/62576-rss.html

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Sep
26

gelesen auf golem

Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) hat sechs soziale Netze auf Aspekte des Datenschutzes untersucht. Dabei kamen die Forscher zu dem Ergebnis, dass die persönlichen Daten der Nutzer in diesen Angeboten nur unzureichend geschützt sind. (Soziales Netz, Studie)

http://www.golem.de/0809/62629-rss.html

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Sep
23

gelesen auf bitkom

http://www.bitkom.org/de/presse/8477_54074.aspx

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Mai
14

* 57 Prozent haben keine Bedenken, 39 Prozent sind skeptisch
* BITKOM: Noch viel Aufklärung nötig
* Tipps für Datensicherheit im Internet

Die meisten deutschen Computernutzer haben keine Angst um persönliche Daten im Internet: Eine Mehrheit von 57 Prozent hält ihre Daten für sicher oder sehr sicher. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Hightech-Verbandes BITKOM in Zusammenarbeit mit Forsa, bei der mehr als 1.000 Bürger befragt wurden. Nur jeder dritte PC-Nutzer (32 Prozent) hält seine Daten im Netz für „eher unsicher“ und lediglich 7 Prozent meinen, sie seien „völlig unsicher“. „Das ist ein beachtlicher Vertrauensbeweis für das Web, aber es ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten“, sagt BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf. Es gehe nicht darum, tatsächliche Gefahren zu verharmlosen, sondern den Nutzern wirksame Tipps zu geben. „Ob die Daten sicher sind, hängt wesentlich vom Anwender ab. Wer einige Grundregeln beachtet, kann seine Privatsphäre im Netz wirksam schützen.“

Hier die wichtigsten Tipps für sichere Daten im Internet:

Continue reading + PC-Nutzer halten Daten für sicher

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Feb
29

* Karlsruhe setzt hohe Hürden für heimliche Zugriffe auf Computer
* BITKOM-Umfrage: Meinung der Bevölkerung uneinheitlich
* Hightech-Verband lehnt Durchsuchung von E-Mail-Servern ab

Berlin, 27. Februar 2008 - Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung. „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss“, kommentierte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Ein grundsätzliches Nein sei aber nicht zu erwarten gewesen. In dem Gerichtsverfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich gestattet. Dieses erklärten die Richter für nichtig. Das Urteil gilt auch als wegweisend für eine künftige bundesweite Regelung der Online-Durchsuchung.

Die Meinung der Bevölkerung gegenüber Online-Durchsuchungen ist uneinheitlich. 48 Prozent der Deutschen lehnen sie ab, 46 Prozent sind mit der Methode einverstanden und 4 Prozent sind unentschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des BITKOM. Dabei wurden mehr als 1.000 Bürger ab 14 Jahren befragt. „Die Bevölkerung ist in dieser Frage gespalten“, so das Fazit von BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. „Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet.“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil erstmals ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Dieses sei aber nicht schrankenlos, hieß es in Karlsruhe. Der BITKOM begrüßt dies ausdrücklich. „Jetzt haben wir eine Grundlage für künftige Debatten um Sicherheit und Informationstechnik“, sagt Rohleder.

„Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Genau dies habe das Gericht heute klargestellt. Laut Urteil darf die Methode nur angewendet werden, wenn „ein überragend wichtiges Rechtsgut“ wie ein Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet ist. Zudem müsse die Überwachung von einem Gericht angeordnet werden. Rohleder: „Es sollte sicher gestellt sein, dass man mit Online-Durchsuchungen die Richtigen trifft: Schwerstkriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen.“

Eine Durchsuchung von Zentralrechnern (Servern) der E-Mail-Anbieter im Rahmen der Online-Durchsuchung lehnt der BITKOM ab. Rohleder: „Das bringt wenig und schadet nur.“ Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln. Auch sollten in Deutschland tätige Software-Hersteller nicht verpflichtet werden, für die Sicherheitsbehörden standardisierte Schnittstellen einzubauen – zum Beispiel in Virenschutzprogramme. „Kriminelle können mit einem Mausklick auf ausländische Anbieter von Virenscannern und Firewalls ausweichen“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Zudem müssten Anbieter auf dem deutschen Markt Nachteile befürchten, weil eine Sicherheitssoftware mit offizieller Hintertür wenig attraktiv sei.

Quelle: http://www.bitkom.org/

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Feb
21

Nach dem Exhibitionismus vieler User in socialnetworks erkennen immer mehr Menschen den Nutzen von Anonymität.
Quelle: www.fr-online.de

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Feb
13

Digitale Sicherheit: Internet vom Fair-Play weit entfernt
Charta digitaler Verbraucherrechte konsequent umsetzen

12.02.2008 - Mehr Sicherheit und Datenschutz im Internet und schärfere Sanktionen bei Zuwiderhandlung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin gefordert. “Ohne klare Regeln, Kontrollen und Sanktionen wird das Mitmach-Netz scheitern”, so Vorstand Gerd Billen. Vertrauen, Seriosität und Integrität müssten das ‘Fair Play’ des digitalen Zeitalters definieren. Internetwirtschaft und Politik seien gleichermaßen gefordert, Abzocke und Datenmissbrauch im Internet zu unterbinden und Verbrauchergrundrechte zu etablieren.

Charta digitaler Verbraucherrechte umsetzen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert das Justiz-, Innen- und Verbraucherschutzministerium auf, die zum Weltverbrauchertag 2007 vorgelegte “Charta der Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt” konsequent umzusetzen. “Auf dem Papier bringt sie uns nichts - sie muss gelebt werden”, mahnt Billen. Die Charta bildet das Fundament für die Verankerung von Bürger- und Verbraucherrechten in der digitalen Welt. Dazu gehören die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Angebote, der effektive Schutz vertraulicher und personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also kompatible Standards bei Hard- und Software. Billen forderte eine klare Verantwortung für die Betreiber: “Wer etwas anbietet, muss für die Sicherheit und Einhaltung der Verbraucherrechte haften - egal ob beim Online-Banking oder im Online-Shop.” Die Risiken dürften nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden.

Datenhoheit und Privatsphäre in Gefahr

Das Mitmach-Netz bietet Webnutzern mit Auktionen, Foren, Blogs, Sozialen Netzwerken oder virtuelle Welten wie “Second Life” immer mehr Möglichkeiten der Interaktivität. Doch damit sind auch zahlreiche Risiken verbunden, vor denen die Verbraucher unzureichend geschützt sind. Abofallen, Datensammelei und - weitergabe, Phishing, Spamming - nach wie vor werden Verbraucherrechte ignoriert oder ausgehebelt. Besonders problematisch ist der schier unstillbare Datenhunger. “Data-Mining, Profiling und Scoring sind nur einige Stichworte im Ringen um die lukrativen persönlichen Daten der Konsumenten”, sagt Billen. “Darüber hinaus trägt auch der Staat dazu bei, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zunehmend eingeschränkt wird”. Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und der drohende “Bundes-Trojaner” sind auch hier nur einige Beispiele.

Studiverzeichnis - Eintritt nur mit Zustimmung zur Datennutzung

Wie dringend notwendig eine Anpassung gesetzlicher Datenschutzregeln und eine stärkere öffentliche Kontrolle ist, zeigt unter anderem die Entwicklung in kommerziell betriebenen Netzwerken wie etwa “schülerVZ”, “studiVZ”, “facebook”, “xing” oder “myspace”. “Klare Regeln, etwa ein Werbeverbot, brauchen wir vor allem für Seiten, die sich an Minderjährige und Jugendliche richten”, fordert Billen. Als vollkommen inakzeptabel bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband Klauseln zur umfänglichen Datenverwendung, denen Verbraucher zustimmen müssen, bevor sie einen bestimmten Online-Dienst überhaupt nutzen können. Seine Forderungen nach mehr Verbraucher- und Datenschutzrechten im Internet unterstrich der Verbraucherzentrale Bundesverband Anfang der Woche mit einer Abmahnung gegen das Portal www.studiVZ.net.

Worauf sollten Nutzer achten?

Die Verbraucherzentralen rufen Verbraucher zur Wachsamkeit und Zurückhaltung bei der Preisgabe persönlicher Daten im Internet auf. Schlimmstenfalls können Daten zweckentfremdet und in einem anderen Kontext eingesetzt werden, ohne dass der “Eigentümer” hierüber Kenntnis hat. Aber auch der unerbetene Werbeanruf, schlechte Zinskonditionen oder eine Konfrontation beim nächsten Bewerbungsgespräch können die Folge sein. Dienste, die eine Zustimmung zur Datenweitergabe und -nutzung zur Voraussetzung für eine Teilnahme machen, sollten generell gemieden werden. Dies gilt auch für Anbieter, die in ihren Geschäftsbedingungen die Zustimmung zur Datenweitergabe und -nutzung voreingestellt haben (Opt-Out). Um negative Folgen zu verhindern, sollten Nutzer vor jeder Registrierung und jedem Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen exakt lesen. Zudem gilt: Nur so viele Daten preisgeben, wie zum Geschäftsabschluss erforderlich.

Quelle: vzbv

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Jan
28

Wie auf openPR heute veröffentlicht, ist mit 123people.com eine neue Suchmaschine online. Das Suchergebnis von www.123people.com umfasse im “Idealfall” sämtliche zu einer Person öffentlich im Internet verfügbaren Bilder, Videos, Profile aus Social Networks (etwa Xing, Facebook, Twitter und noch viele mehr), Treffer aus klassischen Suchmaschinen sowie E-Mail-Adressen, Postadressen und Telefonnummern….
Quelle: http://www.openpr.de/news/184139.html

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Jan
24

Die Kreditwürdigkeit eines Kunden wird vorallem von Banken und Versicherungen anhand einer sog. Scoring-Card ermittelt. Diese veranschaulicht die vermeintliche Bonität und hat Einfluss z.B. auf Zins-Angebote. Daten- und Verbraucherschützern ist dies oft ein Dorn im Auge.
Heise.de berichet: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102292

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Jan
23

Heise.de berichtet über eine Anhörung im EU-Parlament zum Thema Datenschutz. Ein Hintergrund ist der Zusammenschluss von Google und DoubleClick und der Gebrauch von personenbezogenen Daten zur zielgerichteten Werbung, dem Scannen von E-Mails und der Speicherung von IP-Adressen:
Quelle: “Wenn Werber in die E-Mails schauen” http://www.heise.de/newsticker/meldung/102173

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