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* Umfrage: Viele Bürger zweifeln an der Internetkompetenz der Politik
* 62 Prozent fordern „Internet-Führerschein“ für Politiker
* Hoher Bekanntheitsgrad der Piratenpartei

Berlin, 23. November 2009 - Aus Sicht der Bevölkerung sollte die Internetpolitik in Zukunft eine deutlich stärkere Rolle spielen als bisher. Bei einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM gaben 60 Prozent der Bundesbürger an, dass die Internetpolitik in der neuen Legislaturperiode ein wichtiges oder sogar sehr wichtiges Thema sein soll. Allerdings bescheinigen die Bürger den Politikern wenig Internetkompetenz. Nur 44 Prozent der Bevölkerung sind der Ansicht, dass in der Politik genügend Sachkenntnis über die technischen und wirtschaftlichen Hintergründe des Internets existiert. 40 Prozent sind der Meinung, die Kenntnisse der Politiker reichen nicht aus. Weitere 16 Prozent sind unentschieden. Nach Ansicht einer Mehrheit der Bevölkerung sollten sich die Politiker mehr Sachkenntnis über das Internet aneignen. So stimmen 62 Prozent der Befragten der Forderung zu, dass Politiker zunächst einen „Internet-Führerschein“ machen sollten, bevor sie sich zum Thema Internetpolitik äußern. Bei den Jüngeren zwischen 14 und 29 Jahren beträgt die Zustimmung 74 Prozent. „Wir begrüßen, dass die Regierungsparteien in der Koalitionsvereinbarung erstmals einen Schwerpunkt in der Internetpolitik gesetzt haben“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Nun muss die Politik inhaltlich nachlegen, um das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Entscheidungskompetenz zu stärken.“

Unter dem Begriff Internetpolitik werden unterschiedliche Politikfelder wie der Datenschutz in der Telekommunikation und Online-Netzwerken, der Schutz von geistigem Eigentum in der digitalen Welt oder die Bekämpfung der Kriminalität im Internet zusammengefasst. Die letzten Initiativen der Bundesregierung waren sehr umstritten, zum Beispiel Online-Durchsuchungen, die Speicherung von Verbindungsdaten oder Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornografie. „Das rechte Maß zwischen Freiheitsrechten und öffentlicher Sicherheit muss in der digitalen Welt noch gefunden werden“, sagte Scheer. „Geht die Politik nicht mit Augenmaß vor, verliert sie den Rückhalt in der Bevölkerung.“ Eine Petition gegen die gesetzliche Regelung zu Internetsperren hatte in diesem Jahr rund 134.000 Unterstützer gefunden.

Eine Folge dieser Politik war der Erfolg der Piratenpartei, die sich mit Themen rund um das Internet profilierte und bei der Bundestagswahl auf Anhieb 2 Prozent der Stimmen erreichte. Das entspricht rund 848.000 Zweitstimmen. Innerhalb weniger Monate ist es der Piratenpartei gelungen, von breiten Schichten der Bevölkerung wahrgenommen zu werden. Nach der BITKOM-Umfrage kennen 70 Prozent der Bundesbürger die Piratenpartei. Große Unterschiede beim Bekanntheitsgrad der Partei nach dem Alter der Befragten gibt es nicht. Selbst zwei Drittel der Menschen ab 65 Jahren ist die Piratenpartei ein Begriff.

Hinweis zur Datenquelle: Im Auftrag des BITKOM hat das Institut ARIS Umfrageforschung 1003 repräsentativ ausgewählte Personen ab 14 Jahren in Privathaushalten befragt.

gelesen auf bitkom

http://www.bitkom.org/de/presse/8477_61712.aspx

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Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge

* Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt Rechtsprechung
* Rechteinhaber können Entfernung von Raubkopien verlangen
* Betreiber müssen nicht von sich aus zensieren
* BITKOM fordert Klarstellung im Telemediengesetz

Berlin, 13. November 2009 - Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. Darauf weist der Hightech-Verband BITKOM hin. „Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen“, erklärt hierzu BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt.

„Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden“, betont Smid. „Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden – das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen.“ Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. „Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.“ Wenn ein Beitrag eindeutig unzulässig ist, muss der Forenbetreiber ihn sofort löschen. In komplizierten Fällen darf er sich aber die nötige Zeit nehmen, um das Anliegen zu prüfen.

Wenn Foren-Anbieter auf solche Beschwerden nicht schnellstmöglich reagieren, riskieren sie Schadenersatz-Forderungen. Darüber hinaus rät der BITKOM den Betreibern, Fotos von Nutzern nicht mit einem Logo oder Wasserzeichen des Forums zu versehen. Auch sollten Beiträge der Nutzer nicht als redaktionelle Inhalte der Betreiber präsentiert werden. Dann droht eine Mitverantwortung bei Urheberrechtsverletzungen.

Die deutsche Rechtsprechung hat aus BITKOM-Sicht zu einer Ausdehnung der Prüfungspflichten geführt, die für Webseiten-Anbieter nicht mehr hinnehmbar sind und teils europäischem Recht widersprechen. „Die Bundesregierung sollte im Telemediengesetz noch deutlicher machen, wie weit die Haftung der Web-Anbieter gehen darf“, fordert Smid. Dazu gibt es bereits eine Ankündigung im Koalitionsvertrag. Laut BITKOM liegen bereits aus der letzten Legislaturperiode konkrete Gesetzentwürfe in der Schublade.

gelesen auf bitkom

http://www.bitkom.org/de/presse/8477_61668.aspx

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Hohe Zufriedenheit mit E-Government

* Jeder zweite Internetnutzer geht online ins Amt
* 84 Prozent sind zufrieden mit Reaktionszeit der Behörden

Berlin, 5. November 2009 - Erstmals nutzt mehr als die Hälfte der Internetnutzer Online-Angebote von Behörden und Verwaltung. 26 Millionen Bundesbürger im Alter über 14 Jahren – das sind 52 Prozent der Internetnutzer – gehen bereits online ins Amt. Die meisten suchen lediglich nach Informationen, aber bereits jeder sechste nimmt per Internet Kontakt auf. Die weit überwiegende Mehrzahl von 84 Prozent ist dabei mit den Reaktionszeiten der Behörden zufrieden. Das berichtet der Hightech-Verband BITKOM auf Basis einer Befragung, die das Meinungsforschungsinstitut Aris in seinem Auftrag durchgeführt hat. „Behörden, die interaktive Online-Dienste anbieten, erhalten gute Noten“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Gemeinden und Ämter, die im Internet bislang lediglich Informationen darstellen, sollten ihr Online-Angebot interaktiv ausbauen.“ Damit entfallen die Gänge zum Amt und entsprechende Wartezeiten, außerdem können die Bürger unabhängig von Öffnungs- und Dienstzeiten ihre Anliegen vortragen.

E-Government ist sehr uneinheitlich ausgebaut. Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 7.000 öffentliche Online-Portale mit unterschiedlichem Entwicklungsgrad. Auch dort, wo Interaktivität z.B. durch Kontaktformulare möglich ist, stimmen die dahinterliegenden Prozesse oft nicht. So haben zwei Prozent der Antragsteller überhaupt keine Antwort auf ihre Online-Anfrage erhalten. Scheer: „E-Government ist mehr als eine Webseite mit Telefonverzeichnis, Öffnungszeiten und touristischen Informationen. E-Government ist ein ganzheitlicher Ansatz, der zu Entbürokratisierung und besseren Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen führt.“

Einer früheren BITKOM-Studie zufolge wünscht sich die übergroße Mehrheit der Bundesbürger mehr Online-Angebote der öffentlichen Verwaltung. So möchten knapp 56 Prozent aller Deutschen per E-Mail mit Behörden und Ämtern in Kontakt treten. Das Angebot, mit Mitarbeitern im Live-Chat Fragen zu klären, begrüßen fast vier von zehn Bundesbürgern (39 Prozent). Mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) wünscht sich außerdem die Möglichkeit, Anträge direkt auf den Internetseiten der öffentlichen Hand zu stellen, zum Beispiel den Bauantrag, Ummeldungen oder die Anmeldung von Fahrzeugen. Ein fast ebenso großer Teil (52 Prozent) möchte den aktuellen Bearbeitungsstand von Anträgen online abfragen können – so wie schon heute Postkunden den Versandweg ihres Pakets im Internet verfolgen können.

Zur Methodik: Die zitierten Daten wurden im Rahmen einer repräsentativen Studie der ARIS Umfrageforschung im Auftrag des BITKOM erhoben. Befragt wurden dafür 1.002 deutschsprachige Personen in Privathaushalten ab 14 Jahren.

gelesen auf bitkom

http://www.bitkom.org/de/presse/8477_61606.aspx

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Neuer Service zur Telefon-Vermittlung

* Erreichbarkeit künftig auch ohne Telefonbucheintrag
* Noch dieses Jahr wollen erste Vermittlungsdienste starten

Berlin, 2. November 2009 - Künftig muss man sich nicht mehr in ein öffentliches Telefonverzeichnis eintragen, um erreichbar zu sein. Möglich wird das durch eine aktuelle Änderung im Telekommunikationsgesetz, auf die der Hightech-Verband BITKOM hinweist. So kann man eine spezielle Service-Hotline anrufen und nennt dort zum Beispiel Namen und Wohnort des gewünschten Gesprächspartners. Der Adressat bekommt danach eine SMS mit dem Gesprächswunsch und der Nummer des Anrufers. Er entscheidet dann selbst, ob er das Telefonat führt oder nicht. Denkbar ist auch, dass die Verbindung über die Service-Hotline direkt hergestellt wird, wenn der gewünschte Gesprächspartner zustimmt. Der Vermittlungsdienst hat die Aufgabe eines virtuellen Sekretariats. Auch Handybesitzer können so ihre Erreichbarkeit verbessern, denn viele Mobilfunknummern werden nicht ins Telefonbuch eingetragen. Die Nummer des Angerufenen bleibt bei der Vermittlung geheim. „Der Schutz der Privatsphäre der Telekommunikationsteilnehmer spielt bei dem neuen Vermittlungsdienst eine zentrale Rolle“, kommentiert BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer den neuen Service. „Zum Datenschutz gibt es von Beginn an klare gesetzliche Vorgaben.“

Erste Anbieter wie GoYellow.de wollen bis Ende 2009 mit dem Service starten. Der Vermittlungsdienst ist für den Anrufer kostenpflichtig und kann über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Manche Anbieter wollen auch mit Mobilfunk-Netzbetreibern oder Internet-Communitys kooperieren. Deren Kunden können sich dann von den neuen Hotlines anrufen lassen, wenn sie dem vorher im Grundsatz zugestimmt haben. Falls ein Netzbetreiber eine Vermittlung in Eigenregie betreibt, können die Kunden bei der ersten Kontaktaufnahme widersprechen. Dieser Widerspruch untersagt dem Betreiber künftige Kontaktaufnahmen. Alternativ können sich Verbraucher auf eigene Initiative bei Vermittlungsdiensten registrieren.

Speziell für Internet-Portale und Communitys sind künftig neue Services zur Kontaktaufnahme denkbar. Nutzer solcher Portale können dann mit der Unterstützung von Call Centern andere Nutzer kontaktieren, ohne dass diese ihre Nummern im Internet öffentlich angeben müssen. Der BITKOM geht davon aus, dass ein solcher Service zum Beispiel von Partnerbörsen angeboten wird.

gelesen auf bitkom

http://www.bitkom.org/de/presse/8477_61561.aspx

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gelesen auf internet-world-business

Laut einer Ipsos-Studie im Auftrag von Paypal haben die Deutschen an sich wenig Vertrauen in die Sicherheit des Internets, dabei sind sie vergleichsweise selten von Phishing-Attacken und Identitätsdiebstahl betroffen.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/Zahlen-Studien/Vorsichtig-beim-E-Commerce-sorglos-in-Social-Media

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* Die wichtigsten Neuerungen in den Bereichen IT- und Telekommunikation im Überblick

Berlin, 23. Dezember 2008
Pflichten zur Datenspeicherung erweitert: Ab 1. Januar 2009 werden zusätzliche Kommunikationsdaten von Bürgern und Unternehmen zu Sicherheitszwecken für 6 Monate gespeichert. Dazu zählen die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger beim Versand elektronischer Nachrichten sowie die Protokollierung von IP-Adressen bei der Internutzung. Zudem werden Rufnummern sowie Beginn und Ende von Gesprächen per Internettelefonie erfasst. Seit 2008 werden bereits die Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und im Mobilfunk aufgezeichnet. Gespeichert wird nicht der Inhalt von E-Mails oder Telefonaten, sondern wann und von wem gemailt oder telefoniert wurde. Die Speicherpflicht betrifft alle Telefongesellschaften und Internetprovider sowie Anbieter von E-Mail-Diensten. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen. Allerdings ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung juristisch hoch umstritten. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für 2009 erwartet.

Rundfunkgebühren steigen: Ab Januar steigen die Rundfunkgebühren für die Nutzung von Fernsehern, Radios sowie internetfähigen Computern und Handys. Die Gebühr für Fernseher steigt um 95 Cent auf 17,98 Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund 6 Prozent. Die Gebühr für Radios sowie internetfähige PCs und Handys steigt um 24 Cent auf 5,76 Euro (plus 4 Prozent). Der BITKOM lehnt Rundfunkgebühren auf PCs und Handys ab und fordert einen grundlegenden Systemwechsel. Die nutzungsabhängige Rundfunkgebühr sollte durch eine niedrige Pauschalabgabe für alle Haushalte und Firmen ersetzt werden. Damit ließe sich auch der Apparat der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abschaffen.

Alte Telefone entsorgen: Nutzer von bestimmten schnurlosen Telefonen müssen sich bald ein neues Gerät zulegen. Betroffen sind Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2. Deren Frequenzbereiche werden ab Januar anderweitig genutzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden. Verbraucher sollten zunächst in die Bedienungsanleitung ihres Telefons schauen, ob sie einen Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz finden. Wer keine Betriebsanleitung mehr besitzt, sollte sich im Internet oder direkt beim Hersteller informieren. Werden die alten Telefone weiter genutzt, drohen hohen Kosten. Stellt die Bundesnetzagentur wiederholten Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen. Hinzu kann ein Bußgeld kommen.

E-Government – Handelsregister online: Ab dem kommenden Jahr verschwinden die Bekanntmachungen von Eintragungen ins Handelsregister aus den Tageszeitungen. Hintergrund ist die Umstellung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb, die bereits vor zwei Jahren realisiert wurde. Seitdem werden Mitteilungen über Gründungen, Löschungen oder personelle Änderungen von bei Gesellschaften beim Amtsgericht fast ausschließlich elektronisch eingereicht. Für einen Übergangszeitraum mussten die Bekanntmachungen noch in einer Tageszeitung erfolgen. Ab Januar werden die Einträge nur noch online unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de öffentlich gemacht.

gelesen auf bitkom

http://www.bitkom.org/de/presse/8477_56156.aspx

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gelesen auf golem

Die Abgeordneten des Europaparlamentes haben sich für eine Stärkung des Datenschutzes in Europa ausgesprochen. Sie wollen die Verarbeitung intimer personenbezogener Daten verbieten und die Weitergabe von Personendaten an Drittländer einschränken. Gleichzeitig stimmten die Abgeordneten der Ausweitung des Terrorismusbegriffes zu. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)

http://www.golem.de/0809/62576-rss.html

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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich auf dem vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger veranstalteten Zeitungskongress zur Bekämpfung der “digitalen Piraterie” für “freiwillige Vereinbarungen” zwischen ISPs und Rechteinhabern ausgesprochen.

http://www.golem.de/0809/62572-rss.html

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gelesen auf golem

EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva will künftig versteckte Zusatzangebote bei Internetkäufen verbieten. “Niemand soll mehr irgendwelche Abonnements oder Zusatzversicherungen abschließen, nur weil er vergessen hat, ein Kreuz zu löschen”, erklärte Kuneva. (Entscheider)

http://www.golem.de/0809/62559-rss.html

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gelesen auf golem

Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) hat sechs soziale Netze auf Aspekte des Datenschutzes untersucht. Dabei kamen die Forscher zu dem Ergebnis, dass die persönlichen Daten der Nutzer in diesen Angeboten nur unzureichend geschützt sind. (Soziales Netz, Studie)

http://www.golem.de/0809/62629-rss.html

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* Im vergangenen Jahr 4.100 Fälle mit 19 Millionen Euro Schaden
* 2008 erstmals Rückgang möglich
* Die wichtigsten Tipps gegen Datenklau beim Online-Banking

Berlin, 2. September 2008 - Deutlich mehr Internetnutzer sind im vergangenen Jahr Opfer von Passwort-Betrügern geworden. Die Zahl der Phishing-Fälle beim Online-Banking ist erneut stark gestiegen – um 25 Prozent. Das geht aus einer Hochrechnung des Hightech-Verbandes BITKOM hervor, die sich auf die neuesten Daten der Landeskriminalämter stützt. Bundesweit hoben Kriminelle in mehr als 4.100 Fällen rund 19 Millionen Euro von Konten der Geschädigten ab. Die Schadenssumme liegt um ein Viertel höher als 2006. „Der Geheimzahlen-Klau hat durch immer raffiniertere Betrugsmethoden seinen bisherigen Höhepunkt erreicht“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf bei der Vorstellung der Erhebung. Die meisten Opfer melden Bayern, Baden-Württemberg und Berlin.

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* 57 Prozent haben keine Bedenken, 39 Prozent sind skeptisch
* BITKOM: Noch viel Aufklärung nötig
* Tipps für Datensicherheit im Internet

Die meisten deutschen Computernutzer haben keine Angst um persönliche Daten im Internet: Eine Mehrheit von 57 Prozent hält ihre Daten für sicher oder sehr sicher. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Hightech-Verbandes BITKOM in Zusammenarbeit mit Forsa, bei der mehr als 1.000 Bürger befragt wurden. Nur jeder dritte PC-Nutzer (32 Prozent) hält seine Daten im Netz für „eher unsicher“ und lediglich 7 Prozent meinen, sie seien „völlig unsicher“. „Das ist ein beachtlicher Vertrauensbeweis für das Web, aber es ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten“, sagt BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf. Es gehe nicht darum, tatsächliche Gefahren zu verharmlosen, sondern den Nutzern wirksame Tipps zu geben. „Ob die Daten sicher sind, hängt wesentlich vom Anwender ab. Wer einige Grundregeln beachtet, kann seine Privatsphäre im Netz wirksam schützen.“

Hier die wichtigsten Tipps für sichere Daten im Internet:

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* Raubkopien und Fälschungen schaden dem Standort
* BITKOM gibt Überblick über Piraterie-Folgen
* Morgen offizieller „Tag des geistigen Eigentums“

Berlin, 24. April 2008 - Der Hightech-Verband BITKOM hat anlässlich des „Tages des geistigen Eigentums“ zu einem Umdenken in puncto Raubkopien und Produktpiraterie aufgefordert. Der Tag des geistigen Eigentums wird morgen in Berlin begangen. „Bei vielen Schwarzkopierern und Käufern von Fälschungen herrscht nach wie vor kein Unrechtsbewusstsein“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried. „Technischer Fortschritt, kultureller Reichtum und Wohl¬stand basieren darauf, dass Innovationen und Kreationen für die Erfinder und Künstler auch finanziell attraktiv sind“, so Holdenried. Produktpiraterie schade daher massiv dem Standort Deutschland: „Gute Ideen müssen auch gutes Geld bringen – denn Kreativität entscheidet mehr denn je darüber, wer im Wettbewerb die Nase vorn hat.“ Dazu sei eine neue Debatte nötig. Ziel müsse sein, einen breiten gesellschaftlichen Konsens in dieser Frage zu finden. Für die Kunden hätten Originale zudem den Vorteil, dass die Qualität stimme.

Der BITKOM gibt einen Überblick über Piraterie-Folgen:

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* Karlsruhe setzt hohe Hürden für heimliche Zugriffe auf Computer
* BITKOM-Umfrage: Meinung der Bevölkerung uneinheitlich
* Hightech-Verband lehnt Durchsuchung von E-Mail-Servern ab

Berlin, 27. Februar 2008 - Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung. „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss“, kommentierte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Ein grundsätzliches Nein sei aber nicht zu erwarten gewesen. In dem Gerichtsverfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich gestattet. Dieses erklärten die Richter für nichtig. Das Urteil gilt auch als wegweisend für eine künftige bundesweite Regelung der Online-Durchsuchung.

Die Meinung der Bevölkerung gegenüber Online-Durchsuchungen ist uneinheitlich. 48 Prozent der Deutschen lehnen sie ab, 46 Prozent sind mit der Methode einverstanden und 4 Prozent sind unentschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des BITKOM. Dabei wurden mehr als 1.000 Bürger ab 14 Jahren befragt. „Die Bevölkerung ist in dieser Frage gespalten“, so das Fazit von BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. „Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet.“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil erstmals ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Dieses sei aber nicht schrankenlos, hieß es in Karlsruhe. Der BITKOM begrüßt dies ausdrücklich. „Jetzt haben wir eine Grundlage für künftige Debatten um Sicherheit und Informationstechnik“, sagt Rohleder.

„Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Genau dies habe das Gericht heute klargestellt. Laut Urteil darf die Methode nur angewendet werden, wenn „ein überragend wichtiges Rechtsgut“ wie ein Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet ist. Zudem müsse die Überwachung von einem Gericht angeordnet werden. Rohleder: „Es sollte sicher gestellt sein, dass man mit Online-Durchsuchungen die Richtigen trifft: Schwerstkriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen.“

Eine Durchsuchung von Zentralrechnern (Servern) der E-Mail-Anbieter im Rahmen der Online-Durchsuchung lehnt der BITKOM ab. Rohleder: „Das bringt wenig und schadet nur.“ Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln. Auch sollten in Deutschland tätige Software-Hersteller nicht verpflichtet werden, für die Sicherheitsbehörden standardisierte Schnittstellen einzubauen – zum Beispiel in Virenschutzprogramme. „Kriminelle können mit einem Mausklick auf ausländische Anbieter von Virenscannern und Firewalls ausweichen“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Zudem müssten Anbieter auf dem deutschen Markt Nachteile befürchten, weil eine Sicherheitssoftware mit offizieller Hintertür wenig attraktiv sei.

Quelle: http://www.bitkom.org/

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Nach dem Exhibitionismus vieler User in socialnetworks erkennen immer mehr Menschen den Nutzen von Anonymität.
Quelle: www.fr-online.de

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Digitale Sicherheit: Internet vom Fair-Play weit entfernt
Charta digitaler Verbraucherrechte konsequent umsetzen

12.02.2008 - Mehr Sicherheit und Datenschutz im Internet und schärfere Sanktionen bei Zuwiderhandlung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin gefordert. “Ohne klare Regeln, Kontrollen und Sanktionen wird das Mitmach-Netz scheitern”, so Vorstand Gerd Billen. Vertrauen, Seriosität und Integrität müssten das ‘Fair Play’ des digitalen Zeitalters definieren. Internetwirtschaft und Politik seien gleichermaßen gefordert, Abzocke und Datenmissbrauch im Internet zu unterbinden und Verbrauchergrundrechte zu etablieren.

Charta digitaler Verbraucherrechte umsetzen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert das Justiz-, Innen- und Verbraucherschutzministerium auf, die zum Weltverbrauchertag 2007 vorgelegte “Charta der Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt” konsequent umzusetzen. “Auf dem Papier bringt sie uns nichts - sie muss gelebt werden”, mahnt Billen. Die Charta bildet das Fundament für die Verankerung von Bürger- und Verbraucherrechten in der digitalen Welt. Dazu gehören die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Angebote, der effektive Schutz vertraulicher und personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also kompatible Standards bei Hard- und Software. Billen forderte eine klare Verantwortung für die Betreiber: “Wer etwas anbietet, muss für die Sicherheit und Einhaltung der Verbraucherrechte haften - egal ob beim Online-Banking oder im Online-Shop.” Die Risiken dürften nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden.

Datenhoheit und Privatsphäre in Gefahr

Das Mitmach-Netz bietet Webnutzern mit Auktionen, Foren, Blogs, Sozialen Netzwerken oder virtuelle Welten wie “Second Life” immer mehr Möglichkeiten der Interaktivität. Doch damit sind auch zahlreiche Risiken verbunden, vor denen die Verbraucher unzureichend geschützt sind. Abofallen, Datensammelei und - weitergabe, Phishing, Spamming - nach wie vor werden Verbraucherrechte ignoriert oder ausgehebelt. Besonders problematisch ist der schier unstillbare Datenhunger. “Data-Mining, Profiling und Scoring sind nur einige Stichworte im Ringen um die lukrativen persönlichen Daten der Konsumenten”, sagt Billen. “Darüber hinaus trägt auch der Staat dazu bei, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zunehmend eingeschränkt wird”. Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und der drohende “Bundes-Trojaner” sind auch hier nur einige Beispiele.

Studiverzeichnis - Eintritt nur mit Zustimmung zur Datennutzung

Wie dringend notwendig eine Anpassung gesetzlicher Datenschutzregeln und eine stärkere öffentliche Kontrolle ist, zeigt unter anderem die Entwicklung in kommerziell betriebenen Netzwerken wie etwa “schülerVZ”, “studiVZ”, “facebook”, “xing” oder “myspace”. “Klare Regeln, etwa ein Werbeverbot, brauchen wir vor allem für Seiten, die sich an Minderjährige und Jugendliche richten”, fordert Billen. Als vollkommen inakzeptabel bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband Klauseln zur umfänglichen Datenverwendung, denen Verbraucher zustimmen müssen, bevor sie einen bestimmten Online-Dienst überhaupt nutzen können. Seine Forderungen nach mehr Verbraucher- und Datenschutzrechten im Internet unterstrich der Verbraucherzentrale Bundesverband Anfang der Woche mit einer Abmahnung gegen das Portal www.studiVZ.net.

Worauf sollten Nutzer achten?

Die Verbraucherzentralen rufen Verbraucher zur Wachsamkeit und Zurückhaltung bei der Preisgabe persönlicher Daten im Internet auf. Schlimmstenfalls können Daten zweckentfremdet und in einem anderen Kontext eingesetzt werden, ohne dass der “Eigentümer” hierüber Kenntnis hat. Aber auch der unerbetene Werbeanruf, schlechte Zinskonditionen oder eine Konfrontation beim nächsten Bewerbungsgespräch können die Folge sein. Dienste, die eine Zustimmung zur Datenweitergabe und -nutzung zur Voraussetzung für eine Teilnahme machen, sollten generell gemieden werden. Dies gilt auch für Anbieter, die in ihren Geschäftsbedingungen die Zustimmung zur Datenweitergabe und -nutzung voreingestellt haben (Opt-Out). Um negative Folgen zu verhindern, sollten Nutzer vor jeder Registrierung und jedem Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen exakt lesen. Zudem gilt: Nur so viele Daten preisgeben, wie zum Geschäftsabschluss erforderlich.

Quelle: vzbv

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Das LG Braunschweig hatte zu entscheiden, ob ein Werbetreibender dafür belangt werden kann, wenn bei einer Suche nach einem geschützten Namen der Konkurrenz die Anzeige des Werbetreibenden bei den Google AdWords erscheint. (Google Adwords sind die gekauften Sucheinträge bei Google (i.d.R. in der rechten Spalte), die mit “sponsored ads” o.ä. gekennzeichnet sind und nicht die “echten” Suchergebnisse).
Dies wurde nur so gesehen, wenn der Werbetreibende explizit diesen geschützten Markenbegriff bei den Adwords mit gebucht hat. Falls die Anzeige in einem “erweiterten Kontext” erscheint, kann der Werbekunde dafür nicht haftbar gemacht werden.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/103144

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Auf der Midem spielt dieses Jahr u.a. das Thema Urheberrecht eine zentrale Rolle.
http://www.midem.com/en-gb/index.cfm

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Pressemitteilung von: simfy GmbH
Bundesregierung bekräftigt Recht auf digitale Privatkopie – Studenten der Uni Mannheim bieten mit simfy.de deutschlandweit die erste Möglichkeit legal Musik online zu tauschen.
Quelle und weiter http://www.openpr.de/news/184625.html

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Die Kreditwürdigkeit eines Kunden wird vorallem von Banken und Versicherungen anhand einer sog. Scoring-Card ermittelt. Diese veranschaulicht die vermeintliche Bonität und hat Einfluss z.B. auf Zins-Angebote. Daten- und Verbraucherschützern ist dies oft ein Dorn im Auge.
Heise.de berichet: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102292

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Heise.de berichtet über eine Anhörung im EU-Parlament zum Thema Datenschutz. Ein Hintergrund ist der Zusammenschluss von Google und DoubleClick und der Gebrauch von personenbezogenen Daten zur zielgerichteten Werbung, dem Scannen von E-Mails und der Speicherung von IP-Adressen:
Quelle: “Wenn Werber in die E-Mails schauen” http://www.heise.de/newsticker/meldung/102173

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Aus Anlass des 2. Europäischen Datenschutztages, der auf Initiative des Europarats eingeführt
wurde, findet

am Montag, 28. Januar 2008,
von 8.30 – 12.30 Uhr
in der Robert-Jungk-Oberschule,
Sächsische Str. 58,
10707 Berlin (Wilmersdorf),

eine Veranstaltung zum Thema „Datenschutz 2.0 – Web 2.0“ statt, zu der der Berliner
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, und der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, einladen.

Die Veranstaltung, bei der auch Schüler anderer Berliner Schulen willkommen sind, soll einen
Beitrag zur Aufklärung und zur Diskussion über den datenschutzgerechten Umgang mit den
Internetdiensten und –plattformen leisten. Die Nutzer geben zunehmend bewusst oder unbewusst
eine Vielzahl von Daten über sich und andere Personen preis, wie Kontaktdaten, Daten über
Hobbys, Lieblingsbücher und -filme, politische Einstellungen, aber auch Online-Tagebücher,
Fotos und Filme aller Art. Es gibt kaum einen Bereich des beruflichen und privaten Lebens, der
nicht in einem Nutzerprofil einer „Social Community“ Platz fände.

Dix: „Welche Risiken und Gefahren für die Persönlichkeitsrechte mit der Nutzung solcher Dienste
verbunden sind, ist den zumeist jugendlichen Nutzern nicht bekannt oder wird von ihnen
ignoriert. Sie haben Möglichkeiten zum Selbstschutz, die sie ausschöpfen sollten.“

Nach einer Einführung in die Problematik wird eine Podiumsdiskussion mit Teilnehmern aus den
Bereichen der Medien, der Personalwirtschaft, der Internetdienste und der Datenschutzkontrolle
stattfinden. Anschließend besteht bei einem kleinen Empfang die Möglichkeit zu einem weiteren
Gedankenaustausch.

Weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung können abgerufen werden unter
http://www.datenschutz-berlin.de/aktuelle/meldung/747.16.4.pdf

Quelle: http://www.datenschutz-berlin.de/home.htm

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(klicksafe.de 21.01.2008) Welche Fotos und Filme darf ich bei Internet-Plattformen wie MySpace, YouTube, Clipfish oder flickr hochladen? Was ist erlaubt und was nicht? Mit ihrer neuen Infobroschüre klären die EU-Initiative „klicksafe“ und das Projekt „iRights.info“ rechtliche Fragen rund um die Nutzung von „Web 2.0“-Angeboten.

Das „Web 2.0“ ist in aller Munde. Der Anschluss an virtuelle Online-Communities und die Beteiligung in Blogs und Internetforen gehören zu den neuen Standards der Online-Nutzung. Auch die Platzierung von persönlichen Steckbriefen und Fotos auf den unterschiedlichen Plattformen ist für viele User heutzutage selbstverständlich. Doch wer sich nicht über die rechtlichen Grundlagen informiert, geht dabei oft (Haftungs-)Risiken ein. Die notwendigen Rechtskenntnisse hierfür bietet die neue Broschüre „Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt“, die jetzt gemeinsam von der EU-Initiative „klicksafe“ (www.klicksafe.de) und dem Urheberrechtportal „iRights.info“ (www.irights.info) veröffentlicht wurde.

„Viele Nutzer gehen leichtfertig mit den verlockenden Möglichkeiten des Internets um – insbesondere was die Urheber- und Persönlichkeitsrechte betrifft“, sagt Prof. Dr. Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM). „Mit unserer neuen Broschüre ‚Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt’ möchten wir ihnen ihre Verantwortung bewusst machen.“

„Erst fragen, dann online stellen“

Ob bei der Verwendung von Musikstücken, persönlichen Informationen oder Bildern von Dritten – die neue Broschüre erklärt verbraucherfreundlich, in welchen Situationen die Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten droht. Grundsätzlich gilt: „Erst fragen, dann online stellen“, so Till Kreutzer, Urheberrechtsexperte und Redakteur bei iRights.info, der die Broschüre verfasst hat. Die Leser finden kompakt aufbereitete und handlungsbezogene Tipps, etwa für den Fall, wenn man selbst Opfer einer unbefugten Veröffentlichung wird. Die Broschüre ist kostenlos über www.klicksafe.de zu bestellen. Die pdf-Datei steht ebenfalls kostenfrei auf www.klicksafe.de und www.irights.info zum Download bereit.

Die Initiative „klicksafe“ (www.klicksafe.de) ist ein Projekt im Rahmen des „Safer Internet Programme“ der Europäischen Union. Es wird von einem von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz koordinierten Konsortium getragen. Diesem gehören neben der LMK (www.lmk-online.de) die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) (www.lfm-nrw.de) sowie die ecmc Europäisches Zentrum für Medienkompetenz GmbH (www.ecmc.de) an.

Quelle: Pressemitteilung von klicksafe.de http://www.klicksafe.de/common/presse.php

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Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101239

“Social-Networking-Seiten ziehen weltweit nicht nur immer mehr Nutzer an, sondern auch immer mehr Kriminelle. MySpace, Facebook, Orkut und andere Seiten zum Knüpfen und Pflegen von Kontakten enthalten nach Meinung von Sicherheitsspezialisten äußerst wertvolle Informationen für gezielte Angriffe auf Anwender…”
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