Dez
23

* Die wichtigsten Neuerungen in den Bereichen IT- und Telekommunikation im Überblick

Berlin, 23. Dezember 2008
Pflichten zur Datenspeicherung erweitert: Ab 1. Januar 2009 werden zusätzliche Kommunikationsdaten von Bürgern und Unternehmen zu Sicherheitszwecken für 6 Monate gespeichert. Dazu zählen die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger beim Versand elektronischer Nachrichten sowie die Protokollierung von IP-Adressen bei der Internutzung. Zudem werden Rufnummern sowie Beginn und Ende von Gesprächen per Internettelefonie erfasst. Seit 2008 werden bereits die Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und im Mobilfunk aufgezeichnet. Gespeichert wird nicht der Inhalt von E-Mails oder Telefonaten, sondern wann und von wem gemailt oder telefoniert wurde. Die Speicherpflicht betrifft alle Telefongesellschaften und Internetprovider sowie Anbieter von E-Mail-Diensten. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen. Allerdings ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung juristisch hoch umstritten. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für 2009 erwartet.

Rundfunkgebühren steigen: Ab Januar steigen die Rundfunkgebühren für die Nutzung von Fernsehern, Radios sowie internetfähigen Computern und Handys. Die Gebühr für Fernseher steigt um 95 Cent auf 17,98 Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund 6 Prozent. Die Gebühr für Radios sowie internetfähige PCs und Handys steigt um 24 Cent auf 5,76 Euro (plus 4 Prozent). Der BITKOM lehnt Rundfunkgebühren auf PCs und Handys ab und fordert einen grundlegenden Systemwechsel. Die nutzungsabhängige Rundfunkgebühr sollte durch eine niedrige Pauschalabgabe für alle Haushalte und Firmen ersetzt werden. Damit ließe sich auch der Apparat der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abschaffen.

Alte Telefone entsorgen: Nutzer von bestimmten schnurlosen Telefonen müssen sich bald ein neues Gerät zulegen. Betroffen sind Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2. Deren Frequenzbereiche werden ab Januar anderweitig genutzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden. Verbraucher sollten zunächst in die Bedienungsanleitung ihres Telefons schauen, ob sie einen Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz finden. Wer keine Betriebsanleitung mehr besitzt, sollte sich im Internet oder direkt beim Hersteller informieren. Werden die alten Telefone weiter genutzt, drohen hohen Kosten. Stellt die Bundesnetzagentur wiederholten Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen. Hinzu kann ein Bußgeld kommen.

E-Government – Handelsregister online: Ab dem kommenden Jahr verschwinden die Bekanntmachungen von Eintragungen ins Handelsregister aus den Tageszeitungen. Hintergrund ist die Umstellung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb, die bereits vor zwei Jahren realisiert wurde. Seitdem werden Mitteilungen über Gründungen, Löschungen oder personelle Änderungen von bei Gesellschaften beim Amtsgericht fast ausschließlich elektronisch eingereicht. Für einen Übergangszeitraum mussten die Bekanntmachungen noch in einer Tageszeitung erfolgen. Ab Januar werden die Einträge nur noch online unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de öffentlich gemacht.

gelesen auf bitkom

http://www.bitkom.org/de/presse/8477_56156.aspx

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Okt
05

gelesen auf golem

Die Abgeordneten des Europaparlamentes haben sich für eine Stärkung des Datenschutzes in Europa ausgesprochen. Sie wollen die Verarbeitung intimer personenbezogener Daten verbieten und die Weitergabe von Personendaten an Drittländer einschränken. Gleichzeitig stimmten die Abgeordneten der Ausweitung des Terrorismusbegriffes zu. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)

http://www.golem.de/0809/62576-rss.html

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Sep
30

gelesen auf golem

Im Frühsommer 2008 hat die Bundesregierung mit den USA die umfangreiche Weitergabe persönlicher Daten vereinbart. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den bisher geheim gehaltenen Wortlaut des Abkommens, das am Bundestag vorbei ausgehandelt wurde, veröffentlicht. US-Bürgerrechtler warnen Europäer vor einem Datenaustausch mit US-Behörden. (Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung)

http://www.golem.de/0809/62615-rss.html

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Sep
26

gelesen auf golem

Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) hat sechs soziale Netze auf Aspekte des Datenschutzes untersucht. Dabei kamen die Forscher zu dem Ergebnis, dass die persönlichen Daten der Nutzer in diesen Angeboten nur unzureichend geschützt sind. (Soziales Netz, Studie)

http://www.golem.de/0809/62629-rss.html

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Sep
23

gelesen auf bitkom

http://www.bitkom.org/de/presse/8477_54074.aspx

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Mai
14

* 57 Prozent haben keine Bedenken, 39 Prozent sind skeptisch
* BITKOM: Noch viel Aufklärung nötig
* Tipps für Datensicherheit im Internet

Die meisten deutschen Computernutzer haben keine Angst um persönliche Daten im Internet: Eine Mehrheit von 57 Prozent hält ihre Daten für sicher oder sehr sicher. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Hightech-Verbandes BITKOM in Zusammenarbeit mit Forsa, bei der mehr als 1.000 Bürger befragt wurden. Nur jeder dritte PC-Nutzer (32 Prozent) hält seine Daten im Netz für „eher unsicher“ und lediglich 7 Prozent meinen, sie seien „völlig unsicher“. „Das ist ein beachtlicher Vertrauensbeweis für das Web, aber es ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten“, sagt BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf. Es gehe nicht darum, tatsächliche Gefahren zu verharmlosen, sondern den Nutzern wirksame Tipps zu geben. „Ob die Daten sicher sind, hängt wesentlich vom Anwender ab. Wer einige Grundregeln beachtet, kann seine Privatsphäre im Netz wirksam schützen.“

Hier die wichtigsten Tipps für sichere Daten im Internet:

Continue reading + PC-Nutzer halten Daten für sicher

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Feb
29

* Karlsruhe setzt hohe Hürden für heimliche Zugriffe auf Computer
* BITKOM-Umfrage: Meinung der Bevölkerung uneinheitlich
* Hightech-Verband lehnt Durchsuchung von E-Mail-Servern ab

Berlin, 27. Februar 2008 - Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung. „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss“, kommentierte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Ein grundsätzliches Nein sei aber nicht zu erwarten gewesen. In dem Gerichtsverfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich gestattet. Dieses erklärten die Richter für nichtig. Das Urteil gilt auch als wegweisend für eine künftige bundesweite Regelung der Online-Durchsuchung.

Die Meinung der Bevölkerung gegenüber Online-Durchsuchungen ist uneinheitlich. 48 Prozent der Deutschen lehnen sie ab, 46 Prozent sind mit der Methode einverstanden und 4 Prozent sind unentschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des BITKOM. Dabei wurden mehr als 1.000 Bürger ab 14 Jahren befragt. „Die Bevölkerung ist in dieser Frage gespalten“, so das Fazit von BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. „Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet.“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil erstmals ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Dieses sei aber nicht schrankenlos, hieß es in Karlsruhe. Der BITKOM begrüßt dies ausdrücklich. „Jetzt haben wir eine Grundlage für künftige Debatten um Sicherheit und Informationstechnik“, sagt Rohleder.

„Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Genau dies habe das Gericht heute klargestellt. Laut Urteil darf die Methode nur angewendet werden, wenn „ein überragend wichtiges Rechtsgut“ wie ein Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet ist. Zudem müsse die Überwachung von einem Gericht angeordnet werden. Rohleder: „Es sollte sicher gestellt sein, dass man mit Online-Durchsuchungen die Richtigen trifft: Schwerstkriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen.“

Eine Durchsuchung von Zentralrechnern (Servern) der E-Mail-Anbieter im Rahmen der Online-Durchsuchung lehnt der BITKOM ab. Rohleder: „Das bringt wenig und schadet nur.“ Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln. Auch sollten in Deutschland tätige Software-Hersteller nicht verpflichtet werden, für die Sicherheitsbehörden standardisierte Schnittstellen einzubauen – zum Beispiel in Virenschutzprogramme. „Kriminelle können mit einem Mausklick auf ausländische Anbieter von Virenscannern und Firewalls ausweichen“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Zudem müssten Anbieter auf dem deutschen Markt Nachteile befürchten, weil eine Sicherheitssoftware mit offizieller Hintertür wenig attraktiv sei.

Quelle: http://www.bitkom.org/

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Feb
21

Nach dem Exhibitionismus vieler User in socialnetworks erkennen immer mehr Menschen den Nutzen von Anonymität.
Quelle: www.fr-online.de

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Feb
13

Digitale Sicherheit: Internet vom Fair-Play weit entfernt
Charta digitaler Verbraucherrechte konsequent umsetzen

12.02.2008 - Mehr Sicherheit und Datenschutz im Internet und schärfere Sanktionen bei Zuwiderhandlung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin gefordert. “Ohne klare Regeln, Kontrollen und Sanktionen wird das Mitmach-Netz scheitern”, so Vorstand Gerd Billen. Vertrauen, Seriosität und Integrität müssten das ‘Fair Play’ des digitalen Zeitalters definieren. Internetwirtschaft und Politik seien gleichermaßen gefordert, Abzocke und Datenmissbrauch im Internet zu unterbinden und Verbrauchergrundrechte zu etablieren.

Charta digitaler Verbraucherrechte umsetzen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert das Justiz-, Innen- und Verbraucherschutzministerium auf, die zum Weltverbrauchertag 2007 vorgelegte “Charta der Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt” konsequent umzusetzen. “Auf dem Papier bringt sie uns nichts - sie muss gelebt werden”, mahnt Billen. Die Charta bildet das Fundament für die Verankerung von Bürger- und Verbraucherrechten in der digitalen Welt. Dazu gehören die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Angebote, der effektive Schutz vertraulicher und personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also kompatible Standards bei Hard- und Software. Billen forderte eine klare Verantwortung für die Betreiber: “Wer etwas anbietet, muss für die Sicherheit und Einhaltung der Verbraucherrechte haften - egal ob beim Online-Banking oder im Online-Shop.” Die Risiken dürften nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden.

Datenhoheit und Privatsphäre in Gefahr

Das Mitmach-Netz bietet Webnutzern mit Auktionen, Foren, Blogs, Sozialen Netzwerken oder virtuelle Welten wie “Second Life” immer mehr Möglichkeiten der Interaktivität. Doch damit sind auch zahlreiche Risiken verbunden, vor denen die Verbraucher unzureichend geschützt sind. Abofallen, Datensammelei und - weitergabe, Phishing, Spamming - nach wie vor werden Verbraucherrechte ignoriert oder ausgehebelt. Besonders problematisch ist der schier unstillbare Datenhunger. “Data-Mining, Profiling und Scoring sind nur einige Stichworte im Ringen um die lukrativen persönlichen Daten der Konsumenten”, sagt Billen. “Darüber hinaus trägt auch der Staat dazu bei, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zunehmend eingeschränkt wird”. Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und der drohende “Bundes-Trojaner” sind auch hier nur einige Beispiele.

Studiverzeichnis - Eintritt nur mit Zustimmung zur Datennutzung

Wie dringend notwendig eine Anpassung gesetzlicher Datenschutzregeln und eine stärkere öffentliche Kontrolle ist, zeigt unter anderem die Entwicklung in kommerziell betriebenen Netzwerken wie etwa “schülerVZ”, “studiVZ”, “facebook”, “xing” oder “myspace”. “Klare Regeln, etwa ein Werbeverbot, brauchen wir vor allem für Seiten, die sich an Minderjährige und Jugendliche richten”, fordert Billen. Als vollkommen inakzeptabel bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband Klauseln zur umfänglichen Datenverwendung, denen Verbraucher zustimmen müssen, bevor sie einen bestimmten Online-Dienst überhaupt nutzen können. Seine Forderungen nach mehr Verbraucher- und Datenschutzrechten im Internet unterstrich der Verbraucherzentrale Bundesverband Anfang der Woche mit einer Abmahnung gegen das Portal www.studiVZ.net.

Worauf sollten Nutzer achten?

Die Verbraucherzentralen rufen Verbraucher zur Wachsamkeit und Zurückhaltung bei der Preisgabe persönlicher Daten im Internet auf. Schlimmstenfalls können Daten zweckentfremdet und in einem anderen Kontext eingesetzt werden, ohne dass der “Eigentümer” hierüber Kenntnis hat. Aber auch der unerbetene Werbeanruf, schlechte Zinskonditionen oder eine Konfrontation beim nächsten Bewerbungsgespräch können die Folge sein. Dienste, die eine Zustimmung zur Datenweitergabe und -nutzung zur Voraussetzung für eine Teilnahme machen, sollten generell gemieden werden. Dies gilt auch für Anbieter, die in ihren Geschäftsbedingungen die Zustimmung zur Datenweitergabe und -nutzung voreingestellt haben (Opt-Out). Um negative Folgen zu verhindern, sollten Nutzer vor jeder Registrierung und jedem Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen exakt lesen. Zudem gilt: Nur so viele Daten preisgeben, wie zum Geschäftsabschluss erforderlich.

Quelle: vzbv

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Feb
12

* Communitys sind die beliebtesten Online-Plattformen
* BITKOM: Das richtige Maß an Privatsphäre wählen
* Konferenz in Berlin zu digitalen Identitäten

Berlin, 12. Februar 2008 - Viele Deutsche machen ihr Leben publik. Bei den 14- bis 29-Jährigen veröffentlicht bereits jeder Zweite persönliche Informationen im Netz. Doch nicht nur junge Nutzer präsentieren sich online: „Die älteren Surfer gehen zunehmend mit eigenen Profilen ins Web“, sagt Prof. Dieter Kempf, Präsidiumsmitglied des Hightech-Verbandes BITKOM. Unter dem Strich hat fast jeder fünfte Deutsche (18 Prozent) eine private Internet-Präsenz, ergab die monatliche Erhebung WebMonitor von BITKOM und forsa. Dabei wurden tausend Bundesbürger repräsentativ befragt. Besonders beliebt sind Profile in Online-Netzwerken: 12 Prozent der Bundesbürger sind in solchen Communities präsent, in denen sie sich mit anderen Mitgliedern austauschen können. Ebenfalls genutzt werden eigene Homepages (4 Prozent), Online-Tagebücher und Singlebörsen (je 2 Prozent).

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Männer nutzen die Online-Plattformen nach wie vor stärker: Mit 23 Prozent präsentieren sie sich häufiger im Netz als Frauen (15 Prozent). Weibliche Nutzer sind bei allen Formen privater Web-Präsenzen weniger stark vertreten. Nur geringe Unterschiede gibt es zwischen dem Westen Deutschlands (19 Prozent) und dem Osten (16 Prozent).

„Für viele Nutzer ist der Online-Austausch mit Gleichgesinnten eine Bereicherung“, sagt BITKOM-Präsidiumsmitglied Kempf. Sinnvoll sei dabei eine bewusste Entscheidung, welche persönlichen Daten die anderen Nutzer sehen sollen. In Communitys könnten Anwender oft zwischen Freunden und Fremden unterscheiden. „Nutzer haben es meist selbst in der Hand, das richtige Maß an Privatsphäre zu wählen“, so Kempf. Der BITKOM empfiehlt, diese Möglichkeit aktiv zu nutzen, denn einmal erzeugte Informationen halten sich im Netz oft lange.

Im Rahmen des heutigen „Safer Internet Day“ der EU-Kommission veranstaltet BITKOM mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz in Berlin eine Konferenz zur „Sicherung der Identität in der Digitalen Welt“. Der BITKOM beteiligt sich zudem maßgeblich an der Initiative „Deutschland sicher im Netz e.V.“ (DSiN), die über Risiken im Internet aufklärt und praktische Lösungen anbietet. „Hier bekommen Privatnutzer und Unternehmen Tipps zum sicheren Surfen“, erklärt Prof. Kempf. Zugleich ist der Hightech-Verband Gründungsmitglied der Initiative „Ein Netz für Kinder“. Diese Initiative hat mit der Webseite fragfinn.de einen sicheren Surfraum speziell für den Nachwuchs geschaffen.

Quelle: http://www.bitkom.org

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Jan
30

Pressemitteilung von: Datenschutz Agentur
Mit der Speicherung von Suchanfragen und deren detaillierter Inhalte zusammen mit der IP-Adresse können diese Informationen zur Erstellung von Anwenderprofilen nach deren Interessen verwendet werden. Das Sammeln der sensiblen Daten wird den Suchmaschinen noch mehr erleichtert, wenn der Anwender weitere Dienste dieser Suchmaschinen, wie Blogs oder Email als auch Office-Programme in Anspruch nimmt.
Bei einigen Suchmaschinen können damit komplette und sehr umfangreiche Kommunikations-, Bewegungs- und Berufsprofile erstellt werden. Suchmaschinen Anfragen werden je nach Betreiber zwischen 12 – 18 Monate gespeichert.

Datenschutz-Agentur ist ein privatwirschafltiches Unternehmen. Es bietet mit seiner langjährigen Erfahrung in Kanzlei und Unternehmen an, für seine Kunden als externer Datenschutzbeauftragter tätig zu werden, um die entsprechenden Aufgaben und Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

http://www.openpr.de/news/184425.html

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Jan
28

Wie auf openPR heute veröffentlicht, ist mit 123people.com eine neue Suchmaschine online. Das Suchergebnis von www.123people.com umfasse im “Idealfall” sämtliche zu einer Person öffentlich im Internet verfügbaren Bilder, Videos, Profile aus Social Networks (etwa Xing, Facebook, Twitter und noch viele mehr), Treffer aus klassischen Suchmaschinen sowie E-Mail-Adressen, Postadressen und Telefonnummern….
Quelle: http://www.openpr.de/news/184139.html

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Jan
24

Die Kreditwürdigkeit eines Kunden wird vorallem von Banken und Versicherungen anhand einer sog. Scoring-Card ermittelt. Diese veranschaulicht die vermeintliche Bonität und hat Einfluss z.B. auf Zins-Angebote. Daten- und Verbraucherschützern ist dies oft ein Dorn im Auge.
Heise.de berichet: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102292

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Jan
23

Heise.de berichtet über eine Anhörung im EU-Parlament zum Thema Datenschutz. Ein Hintergrund ist der Zusammenschluss von Google und DoubleClick und der Gebrauch von personenbezogenen Daten zur zielgerichteten Werbung, dem Scannen von E-Mails und der Speicherung von IP-Adressen:
Quelle: “Wenn Werber in die E-Mails schauen” http://www.heise.de/newsticker/meldung/102173

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Jan
22

Aus Anlass des 2. Europäischen Datenschutztages, der auf Initiative des Europarats eingeführt
wurde, findet

am Montag, 28. Januar 2008,
von 8.30 – 12.30 Uhr
in der Robert-Jungk-Oberschule,
Sächsische Str. 58,
10707 Berlin (Wilmersdorf),

eine Veranstaltung zum Thema „Datenschutz 2.0 – Web 2.0“ statt, zu der der Berliner
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, und der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, einladen.

Die Veranstaltung, bei der auch Schüler anderer Berliner Schulen willkommen sind, soll einen
Beitrag zur Aufklärung und zur Diskussion über den datenschutzgerechten Umgang mit den
Internetdiensten und –plattformen leisten. Die Nutzer geben zunehmend bewusst oder unbewusst
eine Vielzahl von Daten über sich und andere Personen preis, wie Kontaktdaten, Daten über
Hobbys, Lieblingsbücher und -filme, politische Einstellungen, aber auch Online-Tagebücher,
Fotos und Filme aller Art. Es gibt kaum einen Bereich des beruflichen und privaten Lebens, der
nicht in einem Nutzerprofil einer „Social Community“ Platz fände.

Dix: „Welche Risiken und Gefahren für die Persönlichkeitsrechte mit der Nutzung solcher Dienste
verbunden sind, ist den zumeist jugendlichen Nutzern nicht bekannt oder wird von ihnen
ignoriert. Sie haben Möglichkeiten zum Selbstschutz, die sie ausschöpfen sollten.“

Nach einer Einführung in die Problematik wird eine Podiumsdiskussion mit Teilnehmern aus den
Bereichen der Medien, der Personalwirtschaft, der Internetdienste und der Datenschutzkontrolle
stattfinden. Anschließend besteht bei einem kleinen Empfang die Möglichkeit zu einem weiteren
Gedankenaustausch.

Weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung können abgerufen werden unter
http://www.datenschutz-berlin.de/aktuelle/meldung/747.16.4.pdf

Quelle: http://www.datenschutz-berlin.de/home.htm

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Jan
22

(klicksafe.de 21.01.2008) Welche Fotos und Filme darf ich bei Internet-Plattformen wie MySpace, YouTube, Clipfish oder flickr hochladen? Was ist erlaubt und was nicht? Mit ihrer neuen Infobroschüre klären die EU-Initiative „klicksafe“ und das Projekt „iRights.info“ rechtliche Fragen rund um die Nutzung von „Web 2.0“-Angeboten.

Das „Web 2.0“ ist in aller Munde. Der Anschluss an virtuelle Online-Communities und die Beteiligung in Blogs und Internetforen gehören zu den neuen Standards der Online-Nutzung. Auch die Platzierung von persönlichen Steckbriefen und Fotos auf den unterschiedlichen Plattformen ist für viele User heutzutage selbstverständlich. Doch wer sich nicht über die rechtlichen Grundlagen informiert, geht dabei oft (Haftungs-)Risiken ein. Die notwendigen Rechtskenntnisse hierfür bietet die neue Broschüre „Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt“, die jetzt gemeinsam von der EU-Initiative „klicksafe“ (www.klicksafe.de) und dem Urheberrechtportal „iRights.info“ (www.irights.info) veröffentlicht wurde.

„Viele Nutzer gehen leichtfertig mit den verlockenden Möglichkeiten des Internets um – insbesondere was die Urheber- und Persönlichkeitsrechte betrifft“, sagt Prof. Dr. Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM). „Mit unserer neuen Broschüre ‚Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt’ möchten wir ihnen ihre Verantwortung bewusst machen.“

„Erst fragen, dann online stellen“

Ob bei der Verwendung von Musikstücken, persönlichen Informationen oder Bildern von Dritten – die neue Broschüre erklärt verbraucherfreundlich, in welchen Situationen die Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten droht. Grundsätzlich gilt: „Erst fragen, dann online stellen“, so Till Kreutzer, Urheberrechtsexperte und Redakteur bei iRights.info, der die Broschüre verfasst hat. Die Leser finden kompakt aufbereitete und handlungsbezogene Tipps, etwa für den Fall, wenn man selbst Opfer einer unbefugten Veröffentlichung wird. Die Broschüre ist kostenlos über www.klicksafe.de zu bestellen. Die pdf-Datei steht ebenfalls kostenfrei auf www.klicksafe.de und www.irights.info zum Download bereit.

Die Initiative „klicksafe“ (www.klicksafe.de) ist ein Projekt im Rahmen des „Safer Internet Programme“ der Europäischen Union. Es wird von einem von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz koordinierten Konsortium getragen. Diesem gehören neben der LMK (www.lmk-online.de) die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) (www.lfm-nrw.de) sowie die ecmc Europäisches Zentrum für Medienkompetenz GmbH (www.ecmc.de) an.

Quelle: Pressemitteilung von klicksafe.de http://www.klicksafe.de/common/presse.php

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Jan
07

Mitteilung von XING über zielgenaue Werbung. Detailliertes Targeting wird angekündigt.

“Seit Samstag, den 05. Januar 2008, sind die Profilseiten von Premium-Mitgliedern generell frei von Werbung. Wir reagieren damit auf das anhaltende Feedback, wonach die Mehrheit unserer Premium-Mitglieder keine Werbung auf ihren Profilseiten für Basis-Mitglieder wünscht. Wir bedauern es sehr, dass wir die Situation falsch eingeschätzt haben. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

Die XING-Plattform ist somit für alle Premium-Mitglieder werbefrei. Dies betrifft sowohl die eigene Profilseite als auch die Nutzung der XING-Plattform an sich. Basis-Mitglieder sehen Werbeeinblendungen auf der Startseite, den Profilseiten von anderen Basis-Mitgliedern, den Such- und den Suchergebnisseiten sowie weiteren Seiten.

Warum hat XING Werbung für Basismitglieder eingeführt?
Neben den Mitgliedsbeiträgen (Premium-Mitgliedschaften) und E-Commerce (Marketplace und PremiumWorld) stellt Werbung eine weitere wichtige Ertragssäule dar. Warum ist das für Sie als Mitglied relevant? Sie haben sehr viel Zeit und Arbeit in den Aufbau und die Pflege Ihres Netzwerks und viele von Ihnen als Moderator in den Aufbau von Gruppen auf XING investiert. Auch XING investiert kontinuierlich in die Weiterentwicklung, Sicherheit und den Ausbau der Plattform, um Sie dabei effektiv zu unterstützen. Die Mehreinnahmen aus Werbung versetzen uns zusätzlich in die Lage, die Plattform noch schneller weiterzuentwickeln und Ihnen so noch mehr neue und innovative Features und Services anzubieten. Davon werden alle Mitglieder profitieren. So ist geplant, die Basis- als auch die Premium-Mitgliedschaft kontinuierlich aufzuwerten: Basis-Mitgliedern werden in Zukunft ausgewählte Features zur Verfügung stehen, die heute nur Premium-Mitgliedern vorbehalten sind, während wir für Premium-Mitglieder neben der Werbefreiheit weitere neue exklusive Services und Funktionen einführen werden.

Welche Daten werden für Werbung auf XING verwendet?
Wir planen, die Werbung für unsere Mitglieder so relevant wie möglich zu machen. Targeting - also die zielgruppengenaue Auslieferung von Werbung - gibt es derzeit noch nicht auf XING, ist aber für die Zukunft geplant. Die Auslieferung von Werbung wird anhand anonymisierter Merkmale wie z.B. Geschlecht, Stadt oder Alter erfolgen. Personenbezogene Daten von Mitgliedern - also Einzelangaben, die einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können - werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben. Dazu zählen selbstverständlich alle persönlichen Angaben wie z.B. Ihre Adressen oder Ihre Handy- oder Telefonnummer.

Als Betreiber tragen wir die Verantwortung dafür, dass die Daten unserer Mitglieder bei uns sicher sind und den Datenschutzbestimmungen entsprechend geschützt werden. Uns ist mehr als bewusst, dass unseren Mitgliedern der sensible Umgang mit ihren Daten äußerst wichtig ist.

Die Werbung auf XING steht selbstverständlich im Einklang mit den deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -richtlinien.

XING-Mitglieder haben die volle Kontrolle über die Sicherheit ihrer Daten und Privatsphäre - daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Die Werbung für Basis-Mitglieder auf der XING-Plattform wird uns dabei helfen, unsere Services für alle Mitglieder weiter zu verbessern.

Ihr XING-Team”

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Jan
07

AZ Direct übernimmt Nayoki Interactive Advertising

(Pressemitteilung von AZ Direct Gütersloh / München, 7. Januar 2008) 
Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 übernimmt die zum international vernetzten Medien- und Kommunikationsdienstleister arvato AG gehörende AZ Direct 51 Prozent der Anteile an der Nayoki Interactive Advertising GmbH.

Nayoki ist eine Full Service-Agentur im Bereich Online Marketing. Für namhafte nationale und internationale Kunden entwickelt das Unternehmen ganzheitliche, auf die jeweilige Marketingstrategie ausgerichtete Kommunikationskonzepte. Diese beziehen alle relevanten Online-Werbeformen mit ein. Aufbauend auf einem umfassenden Beratungsansatz steht Nayoki für eine performance-orientierte Umsetzung und Optimierung kanalübergreifender Kampagnen. Dabei liegt der Focus auf E-Mail Marketing, Display Advertising, Affiliate Programmen, Sponsored Links, Lead- und Adressgenerierungslösungen sowie E-Mail Listbroking.

Abgerundet wird das Leistungsportfolio durch eine eigene Tracking- und E-Mail-Management-Software.
Grundlage für die jetzt erfolgte Übernahme ist die seit mehr als zwei Jahren bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der AZ Direct und Nayoki. Im Verlauf dieser Kooperation haben die beiden Unternehmen zahlreiche Kundenprojekte gemeinsam realisiert.

“Nayoki Interactive Advertising hat mit seinem schlagkräftigen Team bewiesen, dass es komplexe Kundenprojekte in den neuen Medien erfolgreich umsetzen kann. Durch die Übernahme der Mehrheitsanteile an Nayoki bauen wir unser Leistungsportfolio im Bereich Online-Marketing weiter aus. Damit festigen wir unsere Position als Full Service-Dienstleister im Dialogmarketing und können unsere Kunden in Zukunft noch besser bei den Herausforderungen unterstützen, die mit der sich stetig verändernden Kommunikationsnutzung der Konsumenten einhergehen”, so Michael Baumbach, Geschäftsführer AZ Direct GmbH.

“Die mehrjährige Zusammenarbeit mit einem der Top-Player im deutschen Direktmarketing hat uns die Tür zu sehr interessanten Kunden und Kampagnen geöffnet. Wir sind stolz darauf, die in uns gesteckten Erwartungen erfüllt zu haben. Mit der Integration in die internationale arvato-Gruppe erhoffen wir uns einen weiteren Wachstumsschub in einer sehr dynamischen Branche, die in Zukunft noch so manche spannende Entwicklung nehmen wird. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren neuen Kollegen innerhalb der arvato AG”, so André Soulier, Geschäftsführer Nayoki Interactive Advertising GmbH.


http://www.az-direct.com

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