Jan
02

Karlsruhe, 15. Dezember 2008 – Alarmierende Zahlen für den deutschen Onlinehandel. Laut einer aktuellen Studie* des Software- und Beratungshauses Epoq GmbH gehen den Webshops in Deutschland jährlich zwischen 500 Millionen und eine Milliarde Euro verloren. Schuld daran ist eine hohe Abbruchquote beim Onlinekauf. Laut Studie gehen 43 Prozent der Branchenkenner von einem jährlichen Schaden von über 500 Millionen Euro aus. Weitere 39 Prozent beziffern die Summe sogar auf über eine Milliarde Euro allein in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund werden Onlinemarketing-Maßnahmen laut Studie künftig an Bedeutung zunehmen. Vor allem intelligente Web 2.0-Technologien sind hier weiter auf dem Vormarsch. Knapp zwei Drittel der befragten Experten (65 Prozent) sehen diese als wichtigste Onlinemarketing-Maßnahme in der Zukunft an. „Softwarelösungen, die im Vorfeld erkennen, ob ein Webshop-Besucher den aktuellen Kaufvorgang abbrechen wird, können den Webshops helfen, die Abbruchquote zu verringern“, betont Epoq-Geschäftsführer Thorsten Mühling. „Ist ein solcher Kaufabbruch potentiell zu erwarten, bedarf es eines intelligenten Empfehlungsservices, welcher automatisiert einen geeigneten Kaufanreiz vorschlägt.“

Laut Studie gehen 77 Prozent der befragten Marketingexperten davon aus, dass schon in 2009 die Bedeutung von Web 2.0 für die Werbewirtschaft zunehmen wird. Bereits im Jahr 2011 werden bei über der Hälfte aller Onlinemarketing-Maßnahmen in Deutschland Web 2.0-Technologien eingesetzt, da ist sich eine Mehrheit von 56 Prozent der Befragten sicher. Weitere 31 Prozent gehen sogar von 2010 aus. Web 2.0 ist jedoch nicht die einzige Onlinemarketing-Maßnahme, die in den nächsten Jahren wichtiger werden wird. Nach Expertenmeinung trifft dies vor allem auch auf die Suchmaschinenoptimierung (56 Prozent, Mehrfachnennungen waren erwünscht), elektronische Newsletter (54 Prozent), integriertes E-Mail-Marketing (52 Prozent) und Online-Pressearbeit (44 Prozent) zu.

Folgende Formen des Onlinemarketings werden künftig an Bedeutung gewinnen (Mehrfachnennungen waren erwünscht)

%

 
1.   Intelligente Web 2.0-Technologien

65

2.   Suchmaschinen-Optimierung

56

3.   elektronische Newsletter

54

4.   integriertes E-Mail-Marketing

52

5.   Online-Pressearbeit

44

6.   Markenführung im Internet

22

7.   Performance-Marketing

20

8.   Online/SMS Couponing

19

9.   Online-Werbung/-Sponsoring

19

10. SMS-Marketing allgemein

18

* Im Rahmen der Marketing-Trendstudie wurden die Meinungen von 100 Marketing-Experten erfragt.

 

Epoq (www.epoq.de) entwickelt Lösungen für die Bereiche Telefonmarketing und E-Business. Im Fokus steht dabei stets die Optimierung von Kampagnen und Webshops durch kundenorientiertes Empfehlungs-Management. Die neueste Entwicklung der Karlsruher ist Epoq RS (Recommendation Service), ein dynamischer Empfehlungsservice für Webshops. Die Zielgruppe erstreckt sich von kleinen bis hin zu großen Onlineshops. Der selbstlernende und datenschutzkonforme Service generiert auf allen Ebenen des Verkaufsprozesses sekundenaktuell Angebote, die den Verbraucher interessieren und zum Kauf animieren. So lässt sich der Umsatz von Webshops signifikant steigern.

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Dez
31

gelesen auf internet-world-business

Alle Jahre wieder kürt das US-Fachmagazin “Internet Retailer” die besten Webshops der USA.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Die-100-innovativsten-US-Webhaendler

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Dez
22

BITKOM-Tipp
Weihnachtsgeschenke: Umtauschen erlaubt

* BITKOM gibt Hinweise zum Widerrufsrecht im Internet-Handel
* Online gekaufte Präsente lassen sich fast immer zurückgeben
* Alternativ lassen sich Geschenke per Web-Auktion verkaufen

Berlin, 22. Dezember 2008 - Unterhaltungselektronik und Computertechnik sind beliebte Weihnachtsgeschenke: Videospiele, PC-Zubehör, Flachbildfernseher, Kameras und Handys liegen oder stehen unter vielen Christbäumen. Doch was ist, wenn das Präsent die Erwartungen nicht erfüllt? „Wer Geschenke online kauft, kann sie in der Regel mühelos zurückgeben“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. Mehr als zehn Millionen Deutsche haben dieses Jahr Weihnachtsgeschenke im Web bestellt, ergab eine Umfrage von BITKOM und Forsa. Der BITKOM sagt, was bei einer Rückgabe zu beachten ist:

1. Frist einhalten
Ist die Ware geliefert, bleiben 14 Tage zur Rückgabe. In dieser Zeit darf der Besteller den Kaufvertrag widerrufen. Kommt die Ware aus anderen EU-Ländern, läuft die Frist mindestens eine Woche. In Deutschland müssen Händler ihre Kunden bei der Bestellung über das Widerrufsrecht informieren. Tun sie es nicht, verlängert sich die Frist. Es reicht, die Ware ohne Begründung zurückzuschicken. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind Musik, Videos und Software, wenn der Kunde die Datenträger schon aus der versiegelten Hülle ausgepackt hat. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für verderbliche Waren wie Schnittblumen.

2. Frankieren nicht vergessen
Die meisten Online-Shops verlangen, dass die Rücksendung frankiert ist. Das Porto bekommt der Absender erstattet, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat. Ausnahme: Ist die Ware noch nicht bezahlt, kann der Kunde auf den Portokosten sitzen bleiben. Wenn der Shop nicht nur ein Widerrufsrecht gewährt, sondern ein explizites „Rückgaberecht“, muss er immer die Kosten übernehmen. Tipp: Nicht am Porto sparen. Lieber ein versichertes Paket als ein unversichertes Päckchen – so lässt sich Ärger vermeiden, falls die Sendung nicht oder beschädigt beim Händler ankommt.

3. Schwere Waren abholen lassen
Einen großen Fernseher, ein Fahrrad oder Möbel muss niemand selbst zur Post tragen. Als Faustregel gilt: Was nicht als normales Paket kam, sondern mit der Spedition, kann der Käufer vom Händler abholen lassen. Tipp: Die Abholung schriftlich verlangen – am besten per Einschreiben. So gibt es kein Missverständnis, ob die Widerrufsfrist eingehalten wurde.

4. Kleingedrucktes lesen
In den Geschäftsbedingungen (AGB) der Händler steht oft mehr als die gesetzlichen Standards. So bieten einzelne Shops auch eine unfreie Rücksendung oder kostenlose Abholung an. Andere bitten um eine kurze Benachrichtigung per Mail vor der Rücksendung. Deshalb lohnt es sich, das Kleingedruckte in den Bestell-Unterlagen zu lesen – die Regelungen fallen nicht selten zum Vorteil der Kunden aus.

5. Alternative: Geschenke selbst im Netz anbieten
Sollte keine Rückgabe mehr möglich sein, lassen sich Geschenke auch im Internet verkaufen – etwa per Online-Auktion. Private Verkäufer müssen kein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Nur Händler sind dazu verpflichtet. Privatpersonen können auch die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Es reicht der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Der Verkäufer darf aber keinen Mangel verschweigen oder bewusst falsche Angaben machen. Wichtig ist auch, Urheberrechte zu beachten. Wer ein Gerät anbietet, sollte keine Bilder des Herstellers kopieren, sondern selbst fotografieren.

gelesen auf bitkom

http://www.bitkom.org/de/presse/8477_56144.aspx

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Dez
14

gelesen auf internet-world-business

Wo es Designer- und Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen gibt, sagt ein neues Online-Portal.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Mybestbrands-vermittelt-Markenprodukte-zu-Schnaeppchenpreisen

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Dez
13

gelesen auf internet-world-business

Erstmals seit Jahren zeigt eine W3B-Analyse, dass weniger Internet-Nutzer planen, Weihnachtsgeschenke im Web einzukaufen, als im Vorjahr.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/Zahlen-Studien/W3B-zaehlt-erstmals-weniger-Weihnachts-Webshopper-als-im-Vorjahr

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Nov
29

gelesen auf internet-world-business

Deutsche Universalversender bieten online zwar einen ganz passablen Service, doch bei jedem Anbieter können Details noch verbessert werden, befand das Deutsche Institut für Service-Qualität.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Schwab-zum-Besten-Onlineshop-2008-gekuert

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Nov
28

gelesen auf internet-world-business

Sie stehen im Laden vor dem Objekt der Begierde, haben Fragen zum Produkt, doch es ist kein Verkäufer in Sicht? Fragen Sie Ihr Handy!

http://www.internetworld.de/Nachrichten/Trends/Mein-Handy-der-Verkaufsberater-meiner-Wahl

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Nov
27

gelesen auf internet-world-business

Nur noch ein Prozent Wachstum sieht Marktforscher Comscore für den amerikanischen E-Commerce.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/Zahlen-Studien/US-E-Commerce-Markt-stagniert

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Nov
25

* Weitere acht Millionen interessiert an Weihnachts-Shopping im Web
* BITKOM gibt Tipps zur Online-Bestellung von Präsenten

Berlin, 23. November 2008 - 10,5 Millionen Deutsche planen dieses Jahr den Kauf von Weihnachtsgeschenken im Internet. Das ist jeder siebte Einwohner ab 14 Jahren, wie der Hightech-Verband BITKOM heute in Berlin mitgeteilt hat. Hinzu kommen weitere 7,7 Millionen, die Interesse am Online-Kauf von Weihnachtsgeschenken haben, aber bislang noch unsicher sind. Das ergab eine Umfrage von BITKOM und dem Marktforschungsinstitut Forsa. Für mehr als 18 Millionen Bundesbürger ist das Netz offenbar eine ideale Shopping-Meile.

Mehr als zwei Millionen Online-Shopper haben ihre Weihnachtsgeschenke für 2008 bereits im Web gekauft – und vermeiden so den Stress kurz vor den Feiertagen. Eine Bestellung per Internet kann gerade Berufstätigen und älteren Menschen umständliche Einkaufstouren ersparen.

Vor allem junge Erwachsene ordern ihre Weihnachtsgeschenke im Netz. In der Altersgruppe zwischen 18 und 44 Jahren hat jeder Vierte entsprechende Pläne oder bereits Präsente bestellt. Dagegen wollen nur zwei Prozent der Senioren ab 60 Jahren diese Möglichkeiten nutzen.

Geringer sind die Unterschiede nach Geschlechtern: Während 18 Prozent der Männer Geschenke im Web kaufen, tun das nur 13 Prozent der Frauen.

Hier einige grundlegende Tipps des BITKOM zum Online-Shopping:

1. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Lassen Sie sich von knalligen Webseiten nicht beeindrucken. Zeichen für die Seriosität sind ein Impressum mit voller Anschrift und Nennung des Geschäftsführers und verständliche Geschäftsbedingungen (AGB). Kunden sollten auch die Datenschutzerklärung lesen und prüfen, ob unerwünschte Werbe-Mails abgelehnt werden können. Manche Shops werden von unabhängigen Experten geprüft und erhalten ein Zertifikat oder Siegel. Mit die wirksamste Kontrolle üben die Kunden selbst aus: Auf vielen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten können sie die Händler beurteilen. Wer gute Bewertungen hat, rückt in die engere Wahl.

2. Sicher bezahlen
Konto- oder Kreditkartendaten müssen über eine sichere Internetverbindung übertragen werden. Das ist erkennbar an den Buchstaben „https“ in der Adresse der Webseite und einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Internet-Programm (Browser). Zukünftig sind sichere Webseiten auch an einer grün hinterlegten Adresszeile erkennbar, wenn sich der Betreiber einer unabhängigen Prüfung unterzogen hat. Man kann per Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung zahlen. Es gibt auch Bezahl-Dienste zur Kaufabwicklung, bei denen die Bankdaten nur einmal hinterlegt werden. Vorkasse per Überweisung ist verbreitet, aber riskanter.

3. Die wichtigsten Vorgänge dokumentieren
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die einzelnen Bestellschritte inklusive Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrucken. E-Mails, in denen der Händler die Order bestätigt, sollten Kunden ebenfalls aufbewahren.

4. Im Fall der Fälle: Widerrufsrecht nutzen
Die Ware ist gerade geliefert, doch sie erfüllt nicht die Erwartungen? Binnen zwei Wochen darf sie in der Regel an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Dann muss der Kaufpreis erstattet werden – und auch die Rücksende-Kosten, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat.

Quelle: bitkom
http://www.bitkom.org/de/presse/8477_55610.aspx

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Nov
22

gelesen auf internet-world-business

Unter www.knastladen.de vertreiben 23 Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen Produkte ihrer Insassen - mit großer Resonanz.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/E-Commerce-statt-krumme-Geschaefte

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Nov
21

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Nur wenige Wochen nach der Einführung bezahlen Kunden des Discounters Plus bei ihren Internet-Bestellungen am liebsten per Sofortüberweisung - auch wenn sie dabei gegen gängiges Recht verstoßen.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Sofortueberweisung-etabliert-sich-bei-Plus.de-als-beliebtestes-Zahlungsmittel

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Nov
19

gelesen auf internet-world-business

Das Online-Warenhaus Amazon experimentiert mit einer neuen Form von Produktpräsentationen.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Amazon-testet-Window-Shopping

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Nov
17

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Live-Shopping à la Ebay: Mit wöchentlichen Produktschnäppchen will das Online-Auktionshaus Webshopper zu Weihnachtseinkäufen verführen.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Ebay-kaempft-ums-Weihnachtsgeschaeft

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Nov
15

gelesen auf internet-world-business

Werbung soll schlauer werden - und damit die Zahl der Verkäufe steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Onlinespezialist Booming ein „intelligentes Werbemittel” zum Patent angemeldet.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/Werbung/Intelligentes-Werbesystem-patentiert

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Nov
12

gelesen auf internet-world-business

Sicherheit ist für Online-Käufer weiterhin ein heikles Thema – um glaubwürdig zu wirken, müssen Webshops ungenaue Angaben vermeiden und auf Transparenz achten.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/Praxistipps/Zehn-Anzeichen-fuer-unsichere-Online-Shops

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Nov
10

gelesen auf internet-world-business

Bazaarvoice gibt Online-Shops Tipps zum Umgang mit negativem Kundenfeedback. Das Wichtigste zuerst: Negative Kommentare sollten auf jeden Fall veröffentlicht werden.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Kundenbewertungen-in-Webshops-Keine-Angst-vor-Kritik

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Nov
10

gelesen auf internet-world-business

Während beim Personal gespart werden soll, investiert das Hamburger Verlagshaus Gruner + Jahr ins Internet und beteiligt sich an der geschlossenen Shopping-Community BuyVIP.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/Unternehmen/Gruner-Jahr-beteiligt-sich-an-BuyVIP

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Okt
30

* Internet als private Verkaufsplattform immer beliebter
* Deutschland Nr. 2 in Europa
* BITKOM gibt Tipps für private Anbieter bei Auktionen

Berlin, 28. Oktober 2008 - Private Auktionen und Kleinanzeigen im Internet werden immer beliebter. Im vergangenen Jahr haben 13 Millionen Deutsche zwischen 16 und 74 Jahren Waren oder Dienstleistungen online verkauft. Das ist jeder Fünfte (21 Prozent) in dieser Altersgruppe, deutlich mehr als vor einigen Jahren. 2004 waren es noch 9 Millionen (14 Prozent), 2002 lediglich 3 Millionen (5 Prozent). Dies hat der Hightechverband BITKOM bekanntgegeben.

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Für 2008 rechnet der BITKOM mit bis zu 14 Millionen Online-Verkäufern in Deutschland. „Nicht nur als Schnäppchenmeile, sondern auch als Verkaufsplattform für hochwertige und seltene Angebote wird das Web genutzt“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Die Angaben basieren auf Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat.

Europaweit sind nur die Dänen als private Online-Verkäufer noch aktiver. Mit 22 Prozent der 16- bis 74-Jährigen liegen sie an der Spitze. Beliebt sind Internet-Auktionen auch in den Niederlanden (20 Prozent). Im Rest der EU ist die Begeisterung für Verkäufe im Web noch nicht ganz so groß – im Schnitt nutzt nur jeder Zehnte das Netz dafür. In Österreich sind es 7 Prozent der Einwohner zwischen 16 und 74. Zu den Schlusslichtern zählen die südosteuropäischen und baltischen Staaten.

Online-Auktionen sind für Privatleute attraktiv, um gebrauchte oder irrtümlich gekaufte Produkte meistbietend zu verkaufen. Doch ein paar Grundregeln sollten Anbieter beachten, damit sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Die Tipps des BITKOM für private Verkäufer im Web:

1. Privatanbieter oder Unternehmer
Wer ab und zu gebrauchte Heimelektronik oder Haushaltsgegenstände anbietet, meldet sich bei Ebay & Co. am besten als privater Verkäufer an. Doch wer regelmäßig viel versteigert oder Dutzende Artikel auf einmal, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – egal, ob Gewinn erzielt wird. Dann muss er ein Widerrufs- und Rückgaberecht sowie eine Gewährleistung einräumen. Eine klare Grenze gibt die Rechtsprechung nicht vor. Wer Waren einkauft oder herstellt, um sie mit Gewinn weiterzu¬verkaufen, überschreitet auf jeden Fall die Schwelle zum gewerblichen Anbieter und sollte sich auch so registrieren. Dann sind Einkommen- und Gewerbesteuer fällig, bei Erlösen ab 50.000 Euro auch Umsatzsteuer.

2. Strategien für Vielverkäufer
Nur scheinbar private Online-Auktionen können Folgen haben: Händler schicken Abmahnungen wegen Wettbewerbsverzerrung, oder das Finanzamt fordert Steuern nach. Wer sehr viel auf einmal verkaufen möchte, etwa bei einer Haushaltsauflösung, sollte die Verkäufe auf einen längeren Zeitraum oder die Benutzerkonten mehrerer Familienmitglieder verteilen. So lassen sich Missverständnisse mit kommerziellen Anbietern und Behörden vermeiden. Eine Alternative ist aber auch für private Vielverkäufer der Status als gewerblicher Anbieter: Wenn nur der eigene Dachboden entrümpelt wird, ist damit keine Steuerpflicht verbunden.

3. Widerrufs- und Rückgaberecht
Privatverkäufer müssen kein Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen. Nur gewerbliche Anbieter sind dazu verpflichtet. Private Verkäufer können ein solches Recht aber freiwillig einräumen.

4. Keine Pflicht zur Gewährleistung
Anders als Gewerbetreibende können Privatpersonen die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Es genügt der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Sonst müsste etwa ein privater Autoverkäufer zwei Jahre lang für Defekte geradestehen. Unwirksam wird der Ausschluss der Gewährleistung aber, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht.

5. Wahrheitsgemäße Artikelbeschreibung
Ein flott und attraktiv formulierter Angebotstext hilft beim Verkauf – doch die Wahrheit darf nicht zu kurz kommen. Private Anbieter sind genauso wie gewerbliche Verkäufer zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Wenn ein Handy wochenlang im Gebrauch war und kleine Kratzer hat, darf es nicht als „wie neu“ versteigert werden. Wer so flunkert, riskiert bei Auktionen auch eine negative Bewertung und damit seinen guten Ruf.

6. Urheberrecht bei Bildern und Texten
Anbieter tun gut daran, auf Urheberrechte zu achten. Deshalb keine offiziellen Produktbilder verwenden, sondern Waren selbst fotografieren. Auch fremde Texte können urheberrechtlich geschützt sein – besser den Angebotstext selbst formulieren. Das gilt nicht nur für Fotos und Texte von Herstellern, sondern auch von anderen Verkäufern bei Ebay & Co.

7. Markenrecht und Produktpiraterie
Wer eine No-Name-Uhr anbietet, sollte nicht schreiben, „im Rolex-Stil“. Das verletzt das Markenrecht des Luxusherstellers. Auch wichtig: Keine Plagiate anbieten! Wer im Urlaub eine gefälschte Markenhandtasche gekauft hat, macht sich strafbar, wenn er sie im Internet weiterverkauft.

8. Vorsicht bei Abmahnungen
Wenn Anbieter bei Online-Auktionen die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung). Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte nach Möglichkeit einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Hat der Abmahner aber Recht, besser zügig die Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen.

9. Risikofreier Versand
Ein guter Tipp für Verkäufer ist, das Versandrisiko klein zu halten – sonst haften sie unter Umständen, falls eine Sendung verloren geht. Wer nicht gerade Waren im einstelligen Euro-Bereich verschickt, kann die Artikel je nach Größe als Einschreiben oder Paket versenden. Dann sind sie etwa bei der Deutschen Post mit bis zu 25 bzw. 500 Euro versichert. Wer sich zusätzlich absichern will, kann im Angebot den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

Zur Methodik: Das Länder-Ranking zu privaten Online-Verkäufen basiert auf aktuellen Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt wurden 16- bis 74-Jährige, die in den drei Monaten vor der Befragung im Internet privat Waren oder Dienstleistungen verkauft haben.

Quelle

http://www.bitkom.org/de/presse/8477_54980.aspx

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Okt
25

gelesen auf internet-world-business

Traurige Nachricht für deutsche Webshops: Trends im E-Commerce setzt nur das Ausland, findet E-Commerce-Berater Jochen Krisch.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Die-zehn-heissesten-E-Commerce-Trendsetter

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Okt
24

gelesen auf internet-world-business

Schöne Bescherung: Die aktuelle Finanzkrise hat jetzt schon Auswirkungen auf das Verbraucherverhalten. Doch es kommen noch schlimmere Zeiten, zeigt eine Umfrage der INTERNET WORLD Business.

http://www.internetworld.de/Nachrichten/Zahlen-Studien/Schlechte-Aussichten-fuer-s-Weihnachts-E-Commerce

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