Okt
05

gelesen auf golem

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich auf dem vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger veranstalteten Zeitungskongress zur Bekämpfung der “digitalen Piraterie” für “freiwillige Vereinbarungen” zwischen ISPs und Rechteinhabern ausgesprochen.

http://www.golem.de/0809/62572-rss.html

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Okt
03

gelesen auf golem

EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva will künftig versteckte Zusatzangebote bei Internetkäufen verbieten. “Niemand soll mehr irgendwelche Abonnements oder Zusatzversicherungen abschließen, nur weil er vergessen hat, ein Kreuz zu löschen”, erklärte Kuneva. (Entscheider)

http://www.golem.de/0809/62559-rss.html

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Feb
29

* Karlsruhe setzt hohe Hürden für heimliche Zugriffe auf Computer
* BITKOM-Umfrage: Meinung der Bevölkerung uneinheitlich
* Hightech-Verband lehnt Durchsuchung von E-Mail-Servern ab

Berlin, 27. Februar 2008 - Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung. „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss“, kommentierte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Ein grundsätzliches Nein sei aber nicht zu erwarten gewesen. In dem Gerichtsverfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich gestattet. Dieses erklärten die Richter für nichtig. Das Urteil gilt auch als wegweisend für eine künftige bundesweite Regelung der Online-Durchsuchung.

Die Meinung der Bevölkerung gegenüber Online-Durchsuchungen ist uneinheitlich. 48 Prozent der Deutschen lehnen sie ab, 46 Prozent sind mit der Methode einverstanden und 4 Prozent sind unentschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des BITKOM. Dabei wurden mehr als 1.000 Bürger ab 14 Jahren befragt. „Die Bevölkerung ist in dieser Frage gespalten“, so das Fazit von BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. „Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet.“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil erstmals ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Dieses sei aber nicht schrankenlos, hieß es in Karlsruhe. Der BITKOM begrüßt dies ausdrücklich. „Jetzt haben wir eine Grundlage für künftige Debatten um Sicherheit und Informationstechnik“, sagt Rohleder.

„Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Genau dies habe das Gericht heute klargestellt. Laut Urteil darf die Methode nur angewendet werden, wenn „ein überragend wichtiges Rechtsgut“ wie ein Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet ist. Zudem müsse die Überwachung von einem Gericht angeordnet werden. Rohleder: „Es sollte sicher gestellt sein, dass man mit Online-Durchsuchungen die Richtigen trifft: Schwerstkriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen.“

Eine Durchsuchung von Zentralrechnern (Servern) der E-Mail-Anbieter im Rahmen der Online-Durchsuchung lehnt der BITKOM ab. Rohleder: „Das bringt wenig und schadet nur.“ Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln. Auch sollten in Deutschland tätige Software-Hersteller nicht verpflichtet werden, für die Sicherheitsbehörden standardisierte Schnittstellen einzubauen – zum Beispiel in Virenschutzprogramme. „Kriminelle können mit einem Mausklick auf ausländische Anbieter von Virenscannern und Firewalls ausweichen“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Zudem müssten Anbieter auf dem deutschen Markt Nachteile befürchten, weil eine Sicherheitssoftware mit offizieller Hintertür wenig attraktiv sei.

Quelle: http://www.bitkom.org/

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Feb
07

Das LG Braunschweig hatte zu entscheiden, ob ein Werbetreibender dafür belangt werden kann, wenn bei einer Suche nach einem geschützten Namen der Konkurrenz die Anzeige des Werbetreibenden bei den Google AdWords erscheint. (Google Adwords sind die gekauften Sucheinträge bei Google (i.d.R. in der rechten Spalte), die mit “sponsored ads” o.ä. gekennzeichnet sind und nicht die “echten” Suchergebnisse).
Dies wurde nur so gesehen, wenn der Werbetreibende explizit diesen geschützten Markenbegriff bei den Adwords mit gebucht hat. Falls die Anzeige in einem “erweiterten Kontext” erscheint, kann der Werbekunde dafür nicht haftbar gemacht werden.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/103144

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Jan
30

Pressemitteilung von: Datenschutz Agentur
Mit der Speicherung von Suchanfragen und deren detaillierter Inhalte zusammen mit der IP-Adresse können diese Informationen zur Erstellung von Anwenderprofilen nach deren Interessen verwendet werden. Das Sammeln der sensiblen Daten wird den Suchmaschinen noch mehr erleichtert, wenn der Anwender weitere Dienste dieser Suchmaschinen, wie Blogs oder Email als auch Office-Programme in Anspruch nimmt.
Bei einigen Suchmaschinen können damit komplette und sehr umfangreiche Kommunikations-, Bewegungs- und Berufsprofile erstellt werden. Suchmaschinen Anfragen werden je nach Betreiber zwischen 12 – 18 Monate gespeichert.

Datenschutz-Agentur ist ein privatwirschafltiches Unternehmen. Es bietet mit seiner langjährigen Erfahrung in Kanzlei und Unternehmen an, für seine Kunden als externer Datenschutzbeauftragter tätig zu werden, um die entsprechenden Aufgaben und Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

http://www.openpr.de/news/184425.html

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